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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen gelten für alle zwischen ALIN / ROSE – Agentur Rückenwind und seinem Auftraggeber abgeschlossenen Verträge. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn sie nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart werden. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers, die ALIN / ROSE – Agentur Rückenwind nicht ausdrücklich anerkennt, werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn ALIN / ROSE – Agentur Rückenwind ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.

1 Angebot/Vertragsabschluss
1.1
Basis für den Vertragsabschluss ist das jeweilige Angebot der Agentur oder der Auftrag des Kunden, in dem der Leistungsumfang und die Vergütung festgehalten sind. Die Angebote der ALIN / ROSE – Agentur Rückenwind sind freibleibend und unverbindlich, es sei denn, das Angebot ist schriftlich als bindend bezeichnet.
1.2
Der Vertrag kommt durch die Annahme des Auftrags durch die Agentur oder die Ausführung der Leistung zustande. Die Annahme erfolgt in der Regel in Textform, durch eine Auftragsbestätigung, es sei denn, die Agentur gibt zweifelsfrei zu erkennen (z. B. durch Tätigwerden aufgrund des Auftrages), dass sie den Auftrag annimmt.
1.3
Es sind nur jene Leistungen von der Agentur zu erbringen, die in den Angeboten konkret und ausdrücklich als Leistungsumfang spezifiziert sind. Ergänzungen oder Änderungen bedürfen der Schriftform.

2 Urheberrecht und Nutzungsrechte
2.1
Die Entwürfe und Reinzeichnungen dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung von ALIN / ROSE – Agentur Rückenwind weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede vollständige oder teilweise Nachahmung ist unzulässig.
2.2
Bei Verstoß gegen Punkt 1.1 hat der Auftraggeber ALIN / ROSE – Agentur Rückenwind zusätzlich zu der für die Designleistung geschuldeten Vergütung eine Vertragsstrafe in Höhe von 100 Prozent dieser Vergütung zu zahlen.
2.3
ALIN / ROSE – Agentur Rückenwind überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Verwendungszweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. ALIN / ROSE – Agentur Rückenwind bleibt in jedem Fall, auch wenn es das ausschließliche Nutzungsrecht eingeräumt hat, berechtigt, seine Entwürfe und Vervielfältigungen davon im Rahmen der Eigenwerbung in allen Medien zu verwenden.
2.4
Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte, bedarf der schriftlichen Vereinbarung zwischen ALIN / ROSE – Agentur Rückenwind und Auftraggeber. Die Nutzungsrechte gehen auf den Auftraggeber erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung über.
2.5
ALIN / ROSE – Agentur Rückenwind ist bei einer Vervielfältigung, Verbreitung, Ausstellung und/oder öffentlichen Wiedergabe der Entwürfe und Reinzeichnungen als Urheber zu nennen. Verletzt der Auftraggeber das Recht auf Namensnennung, ist er verpflichtet, ALIN / ROSE – Agentur Rückenwind zusätzlich zu der für die Designleistung geschuldeten Vergütung eine Vertragsstrafe in Höhe von 100 Prozent dieser Vergütung zu zahlen. Davon unberührt bleibt das Recht von ALIN / ROSE – Agentur Rückenwind, bei konkreter Schadensberechnung einen höheren Schaden geltend zu machen.
2.6
Will der Auftraggeber in Bezug auf die Entwürfe, Reinzeichnungen oder sonstigen Arbeiten von ALIN / ROSE – Agentur Rückenwind formale Schutzrechte zur Eintragung in ein amtliches Register anmelden, bedarf er dazu der vorherigen schriftlichen Zustimmung von ALIN / ROSE – Agentur Rückenwind.

3 Leistungsumfang/Auftragsabwicklung/Mitwirkungspflicht des Kunden
3.1
Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus dem Auftrag des Kunden, der Leistungsbeschreibung, den Angaben im Vertrag und/oder dem Briefing, welches der Kunde der Agentur erteilt und welches in einem schriftlichen Dokument festgehalten ist.
3.2
Nachträgliche Änderungen des Leistungsinhaltes bedürfen der schriftlichen Zustimmung der Agentur. Innerhalb des vom Kunden vorgegebenen Rahmens besteht bei der Erfüllung des Auftrages Gestaltungsfreiheit der Agentur.
3.3
Alle Leistungen der Agentur (insbesondere alle Vorentwürfe, Skizzen, Reinzeichnungen, Bürstenabzüge, Blaupausen, Vor­schläge, Konzepte, Designentwürfe, Grafiken, Animationen, Bildbearbeitungen, Webseiten, Videos, Farbabdrucke etc.) sind vom Kunden zu überprüfen und binnen drei (3) Tagen freizugeben. Erfolgt binnen drei Tagen keine Rückmeldung, gilt dies als Freigabe des Kunden.
3.4
Der Kunde wird die Agentur unverzüglich mit allen Informationen und Unterlagen versorgen, die für die Erbringung der Leistung erforderlich sind. Er wird sie über alle Vorgänge informieren, die für die Durchführung des Auftrages von Bedeutung sind, auch wenn diese Umstände erst während der Durchführung des Auftrages bekannt werden. Der Kunde trägt den Aufwand, der dadurch entsteht, dass Arbeiten infolge seiner unrichtigen, unvollständigen oder nachträglich geänderten Angaben von der Agentur wiederholt werden müssen oder verzögert werden.
3.5
Der Kunde ist verpflichtet, die für die Durchführung des Auftrages zur Verfügung gestellten Unterlagen (Fotos, Logos etc.) auf eventuelle bestehende Urheber-, Kennzeichenrechte oder sonstige Rechte Dritter zu prüfen. Die Agentur haftet nicht für die Verletzung derartiger Rechte. Wird die Agentur wegen einer solchen Rechtsverletzung in Anspruch genommen, so hält der Kunde die Agentur schad- und klaglos; der Kunde hat der Agentur sämtliche Nachteile zu ersetzen, die dieser durch eine Inanspruchnahme Dritter entstehen, wie insbesondere die Kosten einer angemessenen rechtlichen Vertretung.
3.6
Der Kunde versichert, dass er über alle erforderlichen Rechte an Texten, Bildern, Grafiken, Ton- und Videomaterial verfügt, welche er der Agentur zur Weiterverarbeitung übermittelt. Er versichert weiters, alle rechtlichen Erfordernisse und notwendigen Genehmigungen zur Betreibung seiner Webseite oder seines Systems zu besitzen. Kosten, die in Zusammenhang mit dem Erwerb oder auch dem allenfalls unterlassenen Erwerb von Verwertungsrechten anfallen (wie z. B. nachträgliche Lizenzgebühren, Anwaltskosten etc.), sind vom Kunden zu tragen.
3.7
Die Leistungen der Agentur sind teilbar sofern nicht vertraglich ausdrücklich anders geregelt.
3.8
Der Kunde kann bis zur Abnahme der Konzeption eine Änderung der vereinbarten Anforderungen verlangen, ohne dass der dafür entstehende Aufwand verrechnet wird. Überschreitet der Aufwand von Änderungen jedoch insgesamt einen Zeitaufwand von mehr als 10 Stunden, ist der Kunde verpflichtet, den Mehraufwand zu bezahlen. Verlangt der Kunde nach Abnahme der Konzeption oder des Designs eine Änderung, ist er verpflichtet, den dadurch entstehenden Aufwand zu bezahlen.
3.8
Der Kunde ist verpflichtet, die für die Durchführung eines Newsletterversands in seinem Namen zur Verfügung gestellten E-Mail-Adressen auf Zustimmung der E-Mail-Empfänger zu überprüfen.
3.9
Vorschläge und Weisungen des Kunden oder seiner Mitarbeiter und Beauftragten begründen kein Miturheberrecht.

4 Vergütung
4.1
Die Vergütungen sind Nettobeträge, zahlbar zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer und ohne Abzug.
4.2
Die Vergütungen sind bei Lieferung der Entwürfe fällig. Werden die bestellten Arbeiten in Teilen abgenommen, so ist eine entsprechende Teilvergütung jeweils bei Abnahme des Teiles fällig. Erstreckt sich ein Auftrag über längere Zeit oder erfordert er von ALIN / ROSE – Agentur Rückenwind hohe finanzielle Vorleistungen, sind angemessene Abschlagszahlungen zu leisten, und zwar 1/3 der Gesamtvergütung bei Auftragserteilung, 1/3 nach Fertigstellung von 50% der Arbeiten, 1/3 nach Ablieferung.
4.3
Jede erneute Nutzung der Entwürfe und Reinzeichnungen bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von ALIN / ROSE – Agentur Rückenwind. Dasselbe gilt für Nutzungen, die über den ursprünglich vereinbarten oder vorgesehenen Umfang hinausgehen. Der Auftraggeber hat für jede erneute oder zusätzliche Nutzung, die ohne Zustimmung von ALIN / ROSE – Agentur Rückenwind erfolgt, außer der für die betreffende Nutzung angemessenen Vergütung eine Vertragsstrafe in Höhe von 100 Prozent dieser Vergütung zu zahlen.
4.4
Für alle Arbeiten und Leistungen von ALIN / ROSE – Agentur Rückenwind, die nicht zur Ausführung gebracht werden, gebührt der Agentur eine angemessene Vergütung, mit welcher die bisherige Leistung abgegolten wird. Unterbleibt die Ausführung einer Leistung, behält die Agentur dennoch den vollen Anspruch auf das vereinbarte Honorar, sofern der Grund für das Unterbleiben nicht von der Agentur verschuldet wurde. Die Anrechnungsbestimmung des § 1168 ABGB oder § 1155 ABGB wird abbedungen. Mit der Bezahlung dieser Vergütung erwirbt der Kunde an diesen Arbeiten keinerlei Verwertungsrechte; nicht ausgeführte Konzepte, Entwürfe und sonstige Unterlagen sind vielmehr unverzüglich der Agentur zurückzustellen.
4.4
Falls Gründe zu einem verspäteten Fertigstellungstermin führen, die nicht die Agentur zu vertreten hat, so ist die Agentur unabhängig vom ursprünglichen Zahlungsplan dazu berechtigt, Teilrechnungen über bereits erbrachte Leistungen zu stellen.
4.5
Alle Leistungen, die nicht ausdrücklich durch das vereinbarte Honorar abgegolten sind, werden gesondert verrechnet.
4.6
Die Abtretung von Forderungen gegen die Agentur ist ohne Zustimmung der Agentur nicht zulässig.

5 Fremdleistungen
5.1
ALIN / ROSE – Agentur Rückenwind ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, ALIN / ROSE – Agentur Rückenwind hierzu schriftliche Vollmacht zu erteilen.
5.2
Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und für Rechnung von ALIN / ROSE – Agentur Rückenwind abgeschlossen werden, ist der Auftraggeber verpflichtet, ALIN / ROSE – Agentur Rückenwind im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben, insbesondere von der Verpflichtung zur Zahlung des Preises für die Fremdleistung.
5.3
Beauftragt die Agentur Dritte mit Leistungen oder werden von der Agentur empfohlene Dritte durch den Kunden selbst mit der Leistung beauftragt, ist die Agentur berechtigt, dem Kunden eine angemessene Vergütung (Agenturprovision) für den in Zusammenhang mit der Abwicklung und Koordination entstehenden Aufwand in Höhe von zehn (10) Prozent des Umsatzes des Auftrages zu verrechnen.
5.4
Der Agentur ist es gestattet, allfällige Vorteile, die aus der langfristigen oder intensiven Zusammenarbeit mit ihren Lieferanten (Dritte) entstehen, wie z. B. Rabatte oder Boni, zu behalten und demgemäß nicht verpflichtet, diese an den Kunden weiterzugeben.

6 Rückstrittsrecht
6.1
Die Agentur behält sich das Recht vor, ihr Angebot zurückzuziehen beziehungsweise vom Vertrag zurückzutreten, falls der Kunde relevante, sich auf die Agentur nachteilig auswirkende, projektspezifische Umstände der Agentur nicht rechtzeitig zur Kenntnis gebracht hat.
6.2
Falls Gründe, welche der Kunde zu vertreten hat, die Leistungserbringung durch die Agentur unmöglich, unzumutbar oder unver­hältnismäßig machen, ist die Agentur berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
6.3
Die Agentur ist berechtigt, den Vertrag vorzeitig aufzulösen, wenn berechtigte Bedenken hinsichtlich Bonität des Kunden bestehen und dieser auf Begehren der Agentur weder Vorauszahlung noch vor Leistung der Agentur eine taugliche Sicherheit leistet.

7 Eigentum, Rückgabepflicht
7.1
An Entwürfen und Reinzeichnungen werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen. Die Originale sind ALIN / ROSE – Agentur Rückenwind spätestens drei Monate nach Lieferung unbeschädigt zurückzugeben, falls nicht etwas anderes schriftlich vereinbart wurde.
7.2
Bei Beschädigung oder Verlust der Entwürfe oder Reinzeichnungen hat der Auftraggeber die Kosten zu ersetzen, die zur Wiederherstellung notwendig sind. Das Recht von ALIN / ROSE – Agentur Rückenwind, einen weitergehenden Schaden geltend zu machen, bleibt unberührt.

8 Herausgabe von Daten
8.1
ALIN / ROSE – Agentur Rückenwind ist nicht verpflichtet, Datenträger, Dateien und Daten herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber, dass ALIN / ROSE – Agentur Rückenwind ihm Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung stellt, ist dies schriftlich zu vereinbaren und gesondert zu vergüten.
8.2
Hat ALIN / ROSE – Agentur Rückenwind dem Auftraggeber Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit Einwilligung von ALIN / ROSE – Agentur Rückenwind verändert werden.
8.3
Gefahr und Kosten des Transports von Datenträgern, Dateien und Daten online und offline trägt der Auftraggeber.
8.4
ALIN / ROSE – Agentur Rückenwind haftet nicht für Fehler an Datenträgern, Dateien und Daten, die beim Datenimport auf das System des Auftraggebers entstehen.
8.5
Die Herausgabe von „offenen Daten“, beziehungsweise Datenformate zur weiteren Bearbeitung – insbesondere Adobe InDesign, Photoshop, Illustrator“ – durch andere, sind nicht vorgesehen und können nur gesondert mit ausdrücklichem Einverständnis mit einem angemessenen Aufschlag von mindestens 200% überlassen werden.

9 Korrektur, Produktionsüberwachung und Belegmuster
9.1
Der Auftraggeber legt ALIN / ROSE – Agentur Rückenwind vor Ausführung der Vervielfältigung Korrekturmuster vor.
9.2
Soll ALIN / ROSE – Agentur Rückenwind die Produktionsüberwachung durchführen, schließen ALIN / ROSE – Agentur Rückenwind und der Auftraggeber darüber eine schriftliche Vereinbarung ab. Führt ALIN / ROSE – Agentur Rückenwind die Produktionsüberwachung durch, entscheidet es nach eigenem Ermessen und gibt entsprechende Anweisungen.
9.3
Von allen vervielfältigten Arbeiten überlässt der Auftraggeber ALIN / ROSE – Agentur Rückenwind 2 einwandfreie Muster unentgeltlich.

10 Haftung und Gewährleistung
10.1
Die Agentur leistet dafür Gewähr, dass ihre Leistungen branchenüblichen Standards entsprechen.
10.2
Der Kunde hat die Leistungen von ALIN / ROSE – Agentur Rückenwind unverzüglich zu prüfen und der Agentur allfällige Mängel schriftlich mitzuteilen. Im Fall berechtigter und rechtzeitiger Reklamationen steht dem Kunden vorerst nur das Recht auf Verbesserung oder Austausch der Leistung durch die Agentur zu. Die Mängel werden in angemessener Frist behoben, wobei der Kunde der Agentur alle zur Untersuchung und Mängelbehebung erforderlichen Maßnahmen ermöglicht. Die Agentur ist berechtigt, die Verbesserung der Leistung zu verweigern, wenn diese unmöglich oder für die Agentur mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden ist.
10.3
Die Beweislastumkehr gemäß § 924 ABGB zulasten von ALIN / ROSE – Agentur Rückenwind ist ausgeschlossen. Das Vorliegen des Mangels zum Übergabezeitpunkt, der Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge sind vom Kunden zu beweisen.
10.4
ALIN / ROSE – Agentur Rückenwind haftet nur für Schäden, die es selbst oder seine Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeiführen. Davon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung einer Vertragspflicht, die für die Erreichung des Vertragszwecks von wesentlicher Bedeutung ist (Kardinalpflicht), sowie Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für die ALIN / ROSE – Agentur Rückenwind auch bei leichter Fahrlässigkeit haftet.
10.2
Ansprüche des Auftraggebers, die sich aus einer Pflichtverletzung von ALIN / ROSE – Agentur Rückenwind oder seiner Erfüllungsgehilfen ergeben, verjähren ein Jahr nach dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Davon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von ALIN / ROSE – Agentur Rückenwind oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen, und Schadensersatzansprüche wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, auch soweit sie auf einer leicht fahrlässigen Pflichtverletzung von ALIN / ROSE – Agentur Rückenwind oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen; für diese Schadensersatzansprüche gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.
10.3
Der Höhe nach ist eine Haftung pro Schadensfall mit dem Auftragswert beschränkt.
10.4
Mit der Abnahme des Werkes und/oder der Freigabe von Entwürfen und Reinzeichnungen übernimmt der Auftraggeber die Verantwortung für die Richtigkeit von Text und Bild mit der Folge, dass die Haftung von Agentur ALIN / ROSE – Agentur Rückenwind insoweit entfällt.
10.5
ALIN / ROSE – Agentur Rückenwind haftet nicht für die urheber-, geschmacksmuster- oder markenrechtliche Schutz- oder Eintragungsfähigkeit der Entwürfe und sonstigen Designarbeiten, die es dem Auftraggeber zur Nutzung überlässt. Geschmacksmuster-, Patent- oder Markenrecherchen hat der Auftraggeber selbst und auf eigene Rechnung durchzuführen.
10.6
In keinem Fall haftet ALIN / ROSE – Agentur Rückenwind für die rechtliche, insbesondere wettbewerbs- und markenrechtliche Zulässigkeit der vorgesehenen Nutzung. Allerdings ist es verpflichtet, den Auftraggeber auf eventuelle rechtliche Risiken hinzuweisen, sofern sie ihm bei der Durchführung des Auftrags bekannt werden.
10.7
Der Auftraggeber ist verpflichtet, die von ALIN / ROSE – Agentur Rückenwind erbrachte Werkleistung nach deren Erhalt innerhalb einer angemessenen Frist zu untersuchen und eventuelle Mängel gegenüber ALIN / ROSE – Agentur Rückenwind zu rügen. Die Rüge von offensichtlichen Mängeln muss schriftlich innerhalb von zwei Wochen nach Ablieferung des Werkes, die Rüge nicht offensichtlicher Mängel innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach dem Erkennen des Mangels erfolgen. Zur Wahrung der Rügefrist genügt die rechtzeitige Absendung der Rüge. Bei Verletzung der Untersuchungs- und Rügepflicht gilt die Werkleistung von ALIN / ROSE – Agentur Rückenwind in Ansehung des betreffenden Mangels als genehmigt.

11 Gestaltungsfreiheit und Vorlagen
11.1
Im Rahmen des Auftrags besteht für ALIN / ROSE – Agentur Rückenwind Gestaltungsfreiheit. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Produktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen.
11.2
Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so kann ALIN / ROSE – Agentur Rückenwind eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen. Das Recht von ALIN / ROSE – Agentur Rückenwind, einen weitergehenden Schaden geltend zu machen, bleibt unberührt.
11.3
Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller ALIN / ROSE – Agentur Rückenwind
übergebenen Vorlagen berechtigt ist und dass diese Vorlagen von Rechten Dritter frei sind. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt oder sollten die Vorlagen nicht frei von Rechten Dritter sein, stellt der Auftraggeber ALIN / ROSE – Agentur Rückenwind im Innenverhältnis von allen Ersatzansprüchen Dritter frei. Die Freistellungsverpflichtung entfällt, sofern der Auftraggeber nachweist, dass ihn kein Verschulden trifft.

12 Schlussbestimmungen
12.1
Es gilt das österreichische Rech. Für den Fall, dass der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand Österreich hat, er seinen Sitz oder gewöhnlichen Aufenthalt nach Vertragsabschluss ins Ausland verlegt oder beide Vertragsparteien Kaufleute sind, wird der Firmensitz von ALIN / ROSE – Agentur Rückenwind als Gerichtsstand vereinbart.
12.2
Ist eine der vorstehenden Geschäftsbedingungen unwirksam, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Geschäftsbedingungen nicht.